AGBs

I. Mit der Erteilung eines Aufrages erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Einer Auftragserteilung steht die widerspruchslose Annahme unserer Maklerdienste oder die Auswertung von uns gegebener Nachweise gleich. Rückfragen auf Angebote oder Nachweise gelten als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.

II. Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die in Angeboten enthaltenen Angaben werden nach bestem Wissen ohne Gewähr für die Richtigkeit erteilt. Irrtum und Auslassung bleiben vorbehalten und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Forderung eines Schadensersatzes.

III. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.

IV. Alle Angebote und Nachweise sind nur für den Empfänger bestimmt und deshalb streng vertraulich zu behandeln. Die unbefugte Weitergabe eines Angebotes oder eines Nachweises verpflichtet den Auftraggeber ohne Schadensnachweis zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe einer Gesamtprovision des betreffenden Geschäftes.

V. Bei direkten Verhandlungen mit dem anderen Geschäftspartner hat der Auftraggeber sich auf unser Angebot zu beziehen. Der Auftraggeber ist in diesem Falle verpflichtet, uns unverzüglich über das Ergebnis der Verhandlungen zu unterrichten. Wir haben das Recht, bei Vertragsabschluß anwesend zu sein. Der Auftraggeber hat uns deshalb den Termin des bevorstehenden Vertragsabschlusses rechtzeitig bekanntzugeben. Auf Anforderung ist uns eine vollständige Abschrift des geschlossenen Vertrages zur Verfügung zu stellen.

VI. Hat uns der Auftraggeber einen Alleinauftrag erteilt, so ist er verpflichtet, alle ihm bekanntwerdenden Interessenten an uns zu verweisen und den Vertrag nur mit einem ihm von uns nachgewiesenen Geschäftspartner zu schließen. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe einer Provision des betreffenden Geschäftes verpflichtet.

VII. Ist dem Auftraggeber die angebotene oder nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich - spätestens aber innerhalb von 3 Tagen - schriftlich unter Quellenangaben anzuzeigen. Nach Ablauf der genannten Frist kann sich der Auftraggeber uns gegenüber nicht mehr auf eine frühere Kenntnis des Objektes berufen. Bei einem Alleinauftrag ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers unbeachtlich.

VIII. Kommt es auf Grund unseres Angebotes, Nachweises oder unserer Vermittlung - Mitursächlichkeit genügt - zu einem Vertragsabschluß, hat der Auftraggeber die vereinbarte Provision zu zahlen. In Ermangelung einer ausdrücklichen Vereinbarung über die Höhe der Provision gelten die ortsüblichen Provisionssätze. Die Provision ist zahlbar am Tage des Vertragsabschlusses. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der geschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt, durch Vertrag oder durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittrechtes aufgehoben oder aus einem vom Auftraggeber zu vertretenen Grund angefochten bzw. rückgängig gemacht wird.

IX. Kommt es an Stelle des angebotenen Vertragsabschlusses zum Abschluß eines Ersatzgeschäftes, ist hierfür die ortsübliche Provision an uns zu zahlen.

X. Ist ein Alleinauftrag nicht für eine bestimmte Zeit erteilt, kann er nach Ablauf eines Jahres von jeder Seite unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden.

XI. Der Auftraggeber hat uns einen anderweitigen Vertragsabschluß unverzüglich anzuzeigen. Unterläßt der Auftraggeber eine entsprechende Mitteilung, hat er uns alle späteren Aufwendungen zu ersetzen, die uns in Erfüllung des erteilten Auftrages entstehen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemißt sich nach der Entschädigung von Sachverständigen.

XII. Schadensersatzansprüche gegen uns sind, mit Ausnahme bei vorsätzlichem Handeln, ausgeschlossen.

XIII. Zusätzliche Abreden sind ebenso wie alle Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, nur dann wirksam, wenn sie schriftlich getroffen oder von uns schriftlich bestätigt werden. Die Nichtigkeit einzelner Vertragsabreden berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. In jedem Fall ist deutsches Recht anwendbar.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebende Ansprüche ist Düsseldorf.



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